Direktwirkung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie bei verspäteter Umsetzung in nationales Recht? – Private und öffentliche Unternehmen sollten reagieren!


Die Richtlinie der Europäischen Union 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie“), sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern[1] Meldewege und Abläufe für die Bearbeitung von Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen EU-Recht einrichten. Die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie war bis zum 17.12.2021 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung […]