Compliance
Ihr Unternehmen schafft Vertrauen.
Wählen Sie COMINDIS als Kompetenz-Partner.
Insurance
Ihre Risiken sind unsere Expertise.
Vertrauen Sie bei Financial Lines unserer Erfahrung.
Dispute Resolution
Ihre Herausforderungen sind unsere Spezialität.
Nutzen Sie unser Know-how in komplexen Rechtsstreitigkeiten.
Kanzlei
COMINDIS ist eine Boutique-Lawfirm. Wir sind spezialisiert auf Contract and Project Consulting, Dispute Resolution, Corporate & Compliance und Insurance. Mit dem Fokus auf Anlagenbau, Energie und Infrastruktur beraten und vertreten wir Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, Banken und Versicherungen sowie Private Equity-Unternehmen – national und international.
COMINDIS bietet Ihnen viele Vorteile und eine herausragende Qualität.
- Wir sind unabhängig und können Ihre Interessen vom ersten Augenblick an konfliktfrei und engagiert vertreten.
- Kurze Kommunikationswege bedeuten für Sie eine höhere Kommunikationsgeschwindigkeit und Effizienz.
- Wir legen Wert auf eine nachhaltig gute Beziehung zu unseren Mandanten sowie auf konstante Ansprechpartner für Sie.
- Mit unserem internationalen Netzwerk führen wir Ihre Rechtsangelegenheiten auch grenzüberschreitend zum Ziel.
- Wir sind schlank organisiert, dadurch erhalten Sie bei uns Transparenz und ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wir haben COMINDIS gegründet, weil unabhängige und persönliche Rechtsberatung ein Erfolgsfaktor für Unternehmen ist.
Wir kennen die Situationen, in denen es rechtlich für Unternehmen stürmisch wird. Ob akut oder vorausschauend – wird es in Ihrem Unternehmen börsenkurs- oder ergebnisrelevant oder ist Ihr guter Ruf gefährdet, halten wir Ihnen den Rücken frei.
COMINDIS – Dispute Resolution & Projektberatung, Corporate & Compliance sowie Insurance sind unsere Leidenschaft als Rechtsanwälte in der Industrie. Viele Jahre Praxis und vitale Sachkompetenz helfen uns dabei, unsere Mandanten in grundlegenden strategischen und taktischen Fragen professionell und erfolgreich zu beraten und zu vertreten. Dabei gehen wir lösungsorientiert und mit großer Sorgfalt vor.
Leistungen
Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen zu Compliance, Insurance und Dispute Resolution und vertreten Sie in Streitigkeiten vor Schiedsgerichten, ordentlichen Gerichten sowie in allen außergerichtlichen Verfahren.
Erfahrung
Unsere Erfahrung und unsere Stärke basiert auf langjähriger Praxis in führenden internationalen Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen namhafter Anlagenbauunternehmen und Industriekonzerne.
Team
Dr. Eric Decker
Partner | Rechtsanwalt
MCIArb
Beruflicher Werdegang
Seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen; von 1999 bis 2000 in der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz, von 2000 bis 2007 bei der Global Lawfirm Shearman & Sterling LLP im Bereich Corporate M&A/Dispute Resolution, von 2007 bis 2020 Legal Director & Head of Global Insurance bei
Bilfinger SE; seit Januar 2021 (Gründungs-)Partner bei COMINDIS.
Ausbildung
Juristische Ausbildung an der Technischen Universität Dresden und der Universität Regensburg; Promotion an der Technischen Universität Dresden (Dr. iur. 1998) zu einem Thema des Europäischen Kartellrechts und IP-Rechts; Referendariat am OLG Dresden mit Ausbildungsstationen in führenden Wirtschaftskanzleien und in Middle East (Dubai).
Schwerpunkte
Internationale Schiedsverfahren und Gerichtsverfahren mit den Schwerpunkten Anlagenbau und Infrastruktur; Vertretung und Beratung im internationalen und nationalen Wirtschaftsrecht; Beratung im Bereich Compliance Legal und Organhaftung; Beratung im Bereich Versicherungen, insb. Financial Lines (D&O, Cyber u.a.).
Erfahrung
Diverse nationale und internationale Schieds- und Gerichtsverfahren mit Schwerpunkten im Anlagenbau, Infrastruktur und Post M&A; komplexe Organhaftungsfälle einschließlich Vergleichsverhandlungen; Juristische und strategische Beratung zu diversen komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen; Beratung zu internationalen und nationalen Verträgen nach FIDIC, NEC oder anderen Vertragsmustern.
Arbeitssprachen
Deutsch und Englisch
Mitgliedschaften
Member of the Chartered Institute of Arbitrators (MCIArb)
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht
DICO – Deutsches Institut für Compliance
Persönliches
Jahrgang 1971; Freizeit Reisen in ferne Länder, Wandern, Skifahren, Radfahren und Fliegenfischen.
Dr. Ingo Kühl
Partner | Rechtsanwalt
Beruflicher Werdegang
Seit 2010 als Rechtsanwalt zugelassen; von 2010 bis 2020 bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells International LLP im Bereich Dispute Resolution tätig, zuletzt mehrere Jahre als Counsel; 2014 bis 2015 Secondment in der Rechtsabteilung der Bayer AG; seit Januar 2021 (Gründungs-)Partner bei COMINDIS.
Ausbildung
Juristische Ausbildung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Promotion an der Georg-August-Universität Göttingen (Dr. iur. 2013); Referendariat in Bielefeld mit Ausbildungsstationen in führenden Wirtschaftskanzleien in Frankfurt a.M.
Schwerpunkte
Staatliche Gerichtsverfahren und internationale Schiedsverfahren mit den Schwerpunkten Anlagenbau; Vertretung und Beratung im internationalen und nationalen Wirtschaftsrecht (inkl. Produkthaftung).
Erfahrung
Bearbeitung diverser nationaler und internationaler Gerichts-, Schiedsverfahren sowie Schiedsgutachtenverfahren; juristische und strategische Beratung zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und internationalen und nationalen Verträgen.
Arbeitssprachen
Deutsch und Englisch
Mitgliedschaften
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht
DICO – Deutsches Institut für Compliance
Persönliches
Jahrgang 1979; gerne sportlich (Klettern, Bergsteigen, Laufen und Wandern)
Jens Bürkle
Partner | Rechtsanwalt
Beruflicher Werdegang
Seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2017 zugelassen am Barreau de Paris; von 1997-2002 Mitarbeit bei den Kanzleien Herzfeld & Rubin und Thacher Proffitt & Wood; von 2003 bis 2016 bei der AREVA-Gruppe in Deutschland und Frankreich: General Counsel in den Bereichen nukleare Großprojekte, Renewables, Contract-und Claimmanagement, Lieferverträge, Kooperationsverträge, komplexe Schiedsverfahren, Compliance und Corporate Governance. Gründungspartner der Anwaltskanzlei GOTEM mit Sitz in Paris. 2020 – 2022 Of Counsel bei COMINDIS; Partner bei COMINDIS S.a.r.l. seit Januar 2023.
Ausbildung
Juristische Ausbildung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit Ausbildungsstationen in US-Wirtschaftskanzleien. Akkreditierter Mediator.
Schwerpunkte
Umfassende Beratung in Vertragsfragen der Energie-, Bau-, Infrastruktur-, Nuklear- sowie Öl- und Gasindustrie; Nationale und internationale Schiedsverfahren, Adjudikation und Mediation im Bereich Anlagenbau;
Erfahrung
Seit mehr als 20 Jahren Beratung im internationalen Vertragsrecht und Energieanlagenbau und den damit verbundenen Sub-, Kooperations- und Konsortialverträgen. Umfangreiche Erfahrung mit EPC-, FIDIC-, NEC-basierten und maßgeschneiderten Verträgen. Diverse internationale streitige Verfahren im Bereich Anlagenbau und Infrastrukturprojekte. Langjährige Erfahrung mit Standing Dispute Boards sowie komplexen Claims- und Adjudication-Verfahren im Anlagenbau.
Arbeitssprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Schwedisch
Mitgliedschaften
Dozent an der Université II Paris, Panthéon-Assas, DU Contract Management (Litigation and Alternative Dispute Resolution)
Commission of the international Chapter of the AFDCI (Association Française Pour le Droit de la Construction et de l’Immobilier)
Gründungsmitglied der Association Française du Contract Management (AFCM)
Persönliches
Jahrgang 1971; Freizeit Rennrad, Futsal, Rockband
Dr. Pedro Frölich Pereira
Of Counsel | Rechtsanwalt
Beruflicher Werdegang
Seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen; Erfahrung als externer Rechtsanwalt von 1994 bis 1996 bei Leipnitz & Partner in Frankfurt am Main. Zwischen 1996 bis 2021 umfassende Erfahrung als Syndikusrechtsanwalt in Fach- und Führungsfunktionen in börsennotierten großen Konzernen und mittelständischen Unternehmen; seit Februar 2021 Gründungspartner von PFP-Law. Of Counsel bei COMINDIS seit November 2022.
Ausbildung
Juristischen Ausbildung an der Johann-Wolfgang Goethe Universität (Frankfurt am Main); Promotion an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität zur Produkthaftung nach portugiesischem Recht. Referendariat am Landgericht Darmstadt (Kammer für Handelssachen) mit Ausbildungsstation bei Polten & Hodder in Toronto, Ontario (Kanada).
Executive MBA am Ashridge Management College / UK (Konsortium der Firmen Deutsche Bank AG, Merck KGaA und Deutsche Lufthansa AG).
Schwerpunkte
Beratung in sämtlichen Corporate Angelegenheiten sowie Begleitung von M&A Transaktionen (vom Engagement Letter bis zum Transition Agreement); Beratung und Begleitung bei Gesellschafterwechsel und Gesellschafterstreitigkeiten; Kooperations-, Konsortial- sowie Joint Venture Verträge; Erstellung von Compliance Management Systemen
Erfahrung
Beratung in Bezug auf Unternehmenskooperationen (Kooperations- & Konsortialverträge). Lieferverträge sowie Verträge betreffend Umstrukturierungen im Konzern; Gründung, Umstrukturierung sowie Verschmelzungen von Personen- und Kapitalgesellschaften; Durchführung von Gesellschafterwechsel und Gesellschafterstreitigkeiten; Gestaltung von industriebezogenen Joint- Venture und Konsortialvereinbarungen; Ausgestaltung der Steuerungselemente der neuen Gesellschaften; transparente Ansprache und Klärung der Haftungsfragen; Gestaltung sowie Prüfung von Lizenz- und Know-How-Verträgen sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen
Arbeitssprachen
Deutsch, Englisch, Portugiesisch
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein
DICO – Deutsches Institut für Compliance
Persönliches
geboren in Lissabon 1964, verheiratet, ein Kind
Nicolas Beckmann
Associate | Rechtsanwalt
Beruflicher Werdegang
Seit Januar 2024 als Rechtsanwalt zugelassen und als Associate bei COMINDIS mit Schwerpunkt im Bereich Wirtschaftsrecht und Anlagenbau tätig.
Ausbildung
Juristische Ausbildung an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit Schwerpunkt im Internationalen und Europäischen Recht der Wirtschaftsbeziehungen. Referendariat beim OLG Köln mit Stationen in Düsseldorf und einer führenden Wirtschaftskanzlei in Kapstadt (South Africa).
Schwerpunkte
Staatliche Gerichtsverfahren und nationale und internationale Schiedsverfahren mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Anlagenbau
Erfahrung
Bearbeitung nationaler und internationaler Gerichts- und Schiedsverfahren. Beratung zu grenzüberschreitenden Verträgen und komplexen Fragestellungen des internationalen und europäischen Wirtschaftsrechts und insbesondere des Anlagenbaus.
Arbeitssprachen
Deutsch, Englisch und Französisch
Mitgliedschaften
Association of German Jurists (DJT)
Persönliches
Jahrgang 1995; Freizeit Fernreisen und lateinamerikanischer Tanz
Teresa Wigger
Associate | Rechtsanwältin
Beruflicher Werdegang
Seit März 2024 als Rechtsanwältin zugelassen und als Associate bei COMINDIS mit Schwerpunkt im Bereich Anlagenbau und Litigation tätig.
Ausbildung
Juristische Ausbildung an der Universität Münster mit Schwerpunkt Rechtsgestaltung und Streitbeilegung. Referendariat beim OLG Düsseldorf mit Stationen in führenden internationalen Wirtschaftskanzleien, unter anderem im Bereich Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.
Schwerpunkte
Staatliche Gerichtsverfahren und nationale und internationale Schiedsverfahren mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Anlagenbau.
Erfahrung
Bearbeitung nationaler und internationaler Gerichts- und Schiedsverfahren. Beratung zu grenzüberschreitenden Verträgen und komplexen Fragestellungen des internationalen Wirtschaftsrechts, insbesondere im Anlagenbau.
Arbeitssprachen
Deutsch und Englisch
Persönliches
Jahrgang 1998; Italienliebhaberin, gerne kulinarisch unterwegs, Kraftsport & Pilates.
Leistungen
COMINDIS – Unser Name ist Programm. Wir sind Partner für Corporate & Compliance, Insurance und Dispute Resolution mit den Schwerpunkten Anlagenbau, Energie und Infrastruktur.
Auf einen Blick
- Unternehmen rechtlich gestalten
- Risiken erkennen
- Reagieren und mitigieren
- Unternehmen und Systeme prüfen, aufbauen und optimieren
In COMINDIS steckt Corporate & Compliance. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres Unternehmens. Unsere Beratung ist auf rechtliche Zulässigkeit und wirtschaftliche Optimierung unter Beachtung von ESG- und Compliance Anforderungen ausgerichtet. Wir unterstützen Unternehmen dabei, Ziele regelkonform und ethisch korrekt zu erreichen. Corporate & Compliance bilden eine Einheit und tragen wesentlich zur Existenzsicherung des Unternehmens bei. Wir beraten unsere Mandanten national und international bei ihren Corporate & Compliance Vorhaben.
Auch Technische Compliance und ESG-Risiken – etwa bei Produkthaftungs-, Lieferketten-Problemen oder Umweltfällen – rücken mehr und mehr in den Fokus.
Leistungsspektrum Corporate & Compliance
- Beratung bei Joint Ventures, M&A Vorhaben und Umstrukturierungen
- Beratung bei Haftungsfragen von Organen
- Risikoanalysen und Prüfung des Compliance Management Systems
- Compliance Due Diligence / ESG, Compliance bei M&A Projekten
- Beratung bei Compliance Monitorships (in der gesamten Bandbreite)
- Compliance Legal (Verfolgung von Ansprüchen)
- Compliance Trainings und Richtlinien
Auf einen Blick
- Risiken analysieren
- Mit Weitblick denken
- Klug agieren
In COMINDIS steckt Insurance. Wir sind vertrauenswürdige und zuverlässige Partner. Wir beraten insbesondere im Rahmen der Financial Lines (D&O, Rechtsschutz und Cyber) und Industrieversicherungen präventiv und in streitigen Verfahren. Wir kennen den Markt und die Probleme aus der Praxis. Wir nehmen regelmäßig an Veranstaltungen teil und referieren zu aktuellen Entwicklungen. Die Industrieversicherung ist eine eigene Welt, die Experten erfordert.
Leistungsspektrum Insurance
- Beratung bei D&O-Fällen
- Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen im Haftungs- und Deckungsverhältnis bei D&O Fällen
- Cyber Fälle (z. B. Ransom Fälle, CEO-Fraud) / Beratung zu Cyber Versicherungen etc.
- Beratung im Bereich Industrieversicherungen (z. B. bei Industrie-Großschadensfällen) unter der Montage- oder Haftpflichtversicherung
Auf einen Blick
- Gründlich analysieren
- Strategisch denken
- Ansprüche durchsetzen
In COMINDIS steckt Dispute Resolution. Komplexe Streitigkeiten sind wirtschaftlich, organisatorisch und personell ein Kraftakt. Wir vertreten Sie engagiert und mit strategischer Weitsicht.
Als externe Rechtsanwälte und Inhouse-Counsel haben wir unsere Mandanten in einer Vielzahl von internationalen Schieds- und ordentlichen Gerichtsverfahren erfolgreich beraten und vertreten. Nutzen Sie unsere Expertise vorprozessual bei Claims, gestaltend im Projektbereich oder bei Vergleichsverhandlungen.
Leistungsspektrum Dispute Resolution
- Arbitration: Schiedsverfahren ad hoc oder nach DIS, ICC, SIAC, VIAG, LCIA, KLCRA etc.
- Litigation: Prozesse vor staatlichen Gerichten
- Contract und Claim-Management
- Beurteilung von Claims oder Prozessaussichten, etwa im Rahmen einer Due Diligence für M&A Transaktionen (für Private-Equity und andere)
- Post M&A-Streitigkeiten und sonstige gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
- Alternative Dispute Resolution (Mediation und Adjudikation)
- Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Organe
- Aufhebungs- und Vollstreckbarkeitsverfahren von Schiedssprüchen
- Selbstständige Beweisverfahren
- Einstweiliger Rechtsschutz (zB gegen Inanspruchnahme von Garantien im Anlagenbau)
- Unternehmensverteidigung nach OWiG und Zivilrecht
Auf einen Blick
Mit unserem Fokus auf Anlagenbau, Energie und Infrastruktur konzentrieren wir uns auf alle damit zusammenhängenden Rechtsfragen. Wir beraten unsere Mandanten national und international in Turnkey-EPC-Projekten (z. B. auf Basis von FIDIC, NEC oder anderen Modellen) und vertreten sie vor ordentlichen Gerichten, Schiedsgerichten oder in alternativen Streitbeilegungen (ADR).
Leistungsspektrum – Fokus: Wir decken den gesamten Zyklus von Anlagenbau, Energie und Infrastrukturprojekten ab
- Vertragsgestaltung und Verhandlung von Anlagenbauprojekten in allen Bereichen
- Vertretung in Rechtsstreitigkeiten vor Schieds- und staatlichen Gerichten
- Beratung zu regulatorischen Themen im Bereich unserer Fokusindustrien
- Baubegleitende Beratung (Contract und Claim-Management)
- Beratung an der Schnittstelle „Anlagenbau / Compliance“
- Koordinierung komplexer Streitigkeiten für Rechtsabteilungen und corporate housekeeping
- Schulungen/Trainings
Erfahrung
Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir seit Jahren nationale und internationale Mandanten mit unserem umfassenden Know-how. Unsere Erfahrung beruht auf juristischer Praxis in führenden internationalen Anwaltssozietäten sowie in Rechtsabteilungen weltweit tätiger Industrie- bzw. Anlagenbauunternehmen. Diese unterschiedlichen Blickwinkel ermöglichen es uns, auf die Herausforderungen unserer Mandanten passgenau einzugehen.
Mit Empathie für Ihr Unternehmen unterstützen wir Sie unkompliziert und professionell. Wir ruhen uns auf unserer Erfahrung nicht aus, deshalb sind wir für Sie in Rechtsfragen stets auf dem neuesten Stand.
Wir beraten entlang des gesamten Kreislaufs „prevent-detect-response“.
- Beratung eines börsennotierten Unternehmens bei einem Joint Venture im Bereich der Rohstoff-Industrie für Batteriespeicher sowie bei sämtlichen damit zusammenhängenden Rechtsfragen (CAPEX > € 500 Mio.)
- Beratung eines börsennotierten Unternehmens bei einem M&A Vorhaben und der Ausgliederung der Nuklearsparte des Veräußerers
- Beratung eines börsennotierten Unternehmens bei einem Joint Venture im Bereich der Beschaffung von mineralischen Rohstoffen sowie damit zusammenhängenden Long-Term Supply Agreements
- Beratung eines Unternehmens bei dem Abschluss eines Vertragshändlervertrage im Bereich seltene Erden mit einem Vertragspartner in Indien
- Beratung eines börsennotierten Unternehmens bei Akquisitionen und Desinvestitionen im Bereich Energie in Europa, Middle-East, Südafrika, Indien und Vietnam
- Beratung eines Unternehmens bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen in dreistelliger EUR-Millionenhöhe gegen frühere Vorstandsmitglieder wegen Defiziten in der Errichtung, Implementierung und Kontrolle eines effizienten Compliance Management Systems (u. a. D&O und Vertrauensschadenversicherung)
- Beratung eines Unternehmens in einem internationalen Korruptionsfall und Verhandlung eines Leniency Agreements nach dem brasilianischen Clean Company Act mit dem brasilianischen Antikorruptionsministerium (CGU) und der Generalstaatsanwaltschaft (MPF); Beratung bei der Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen das frühere Management (u. a. D&O und Vertrauensschadenversicherung)
- Beratung eines Unternehmens bei einem Deferred Prosecution Agreement und seiner Verlängerung mit dem US-Justizministerium in verschiedenen internationalen Compliance-Themen (z. B. Risikoanalyse, Drittparteien-Management, Allegation Management und diversen Feststellungen). Erfolgreiche Beendigung des Monitorships
- Beratung und Durchführung komplexer Investigations bei Compliance-Fällen in Indien, Südafrika und Vietnam
- Beratung einer Gesellschaft in Zusammenhang mit der Entwicklung von Compliance-Klauseln für Lieferanten und Subauftragnehmer, Konsortien und Joint Ventures sowie Compliance Trainingsprogrammen
- Beratung eines Automobilherstellers bei der geplanten Einführung eines Carsharing-Systems (Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit)
- Beratung eines Unternehmens zum weiteren Vorgehen bei eventueller Fehlerhaftigkeit eines vertriebenen Produkts (Warnung/Rückruf etc.)
- Beratung eines Logistikkonzerns zum Umgang mit unrechtmäßig vereinnahmten Geldern
- Beratung eines Unternehmens der Abfallindustrie zum weiteren Vorgehen bei nachträglich festgestellter Nichtbeachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften
- Beratung eines international agierenden Dienstleisters zum Umgang mit unrechtmäßig vereinnahmten Geldern
Wir beraten insbesondere im Rahmen der Financial Lines (D&O, Rechtsschutz und Cyber) präventiv, aber auch in streitigen Verfahren.
- Geltendmachung und Verhandlungen signifkanter D&O Ansprüche und von Ansprüchen aus einer Vertrauensschadenversicherung
- Verhandlung und Durchsetzung von Montageversicherungs-Claims, z. B. bei einem der größten Asbest-Fälle in Benelux und bei einem Großschadensfall an einem Industriekessel
- Verhandlung von Vertragsanpassungen und -verlängerungen unterschiedlicher Versicherungs-Lines (Haftpflicht, D&O, Vertrauensschaden, Montageversicherung, Sachversicherung)
- Beratung eines Unternehmens bei einem CEO-Fraud case und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die VSV
- Risikoanalyse und Abschluss von Cyber Versicherungen
- Beratung eines Versicherers zur Abwehr von produkthaftungsrechtlichen Ansprüchen gegen einen Versicherungsnehmer
Wir beraten bei komplexen Rechtsstreitigkeiten basierend auf jahrelanger Erfahrung.
- Vertretung und Beratung einer Gesellschaft in einem DIS Schiedsverfahren in Verbindung mit Arbeiten an einem Nuklearkraftwerk in Finnland wegen behaupteter Bauablaufstörungen und Kostensteigerungen (Streitwert € 165 Mio.)
- Langjährige Co-mandatsführende Beratung in einem ICC-Schiedsverfahren über Verzögerungen und Störungen, einschließlich 30 Einzelklagen im Zusammenhang mit dem Bau des Kernkraftwerks OL3 in Finnland; der Rechtsstreit umfasste Forderungen und Gegenforderungen im Gesamtwert von über € 5,5 Milliarden und war mit außerordentlich komplexen Fragen bezüglich Planungsverzug, Ablaufstörungen und Quantifizierung verbunden
- Vertretung einer Gesellschaft bei Waste to Energy Anlagen in Finnland, Spanien und Deutschland: Federführende Beratung bei Claims gegenüber Nachunternehmern insbesondere im Bereich Wasser-Dampfkreislauf, Montageproblemen, fehlerhaften Komponenten, Gewährleistung, LD’s etc.; gerichtliche Vertretung der Mandantin
- Beratung zu Rechtsfragen betreffend die internationale Vollstreckung von Geldforderungen aufgrund ausländischer Titel und Vertretung im Vollstreckbarkeitsverfahren
- Beratung in einem ICC Schiedsverfahren wegen behaupteter Mängel, Stillstände und Verfügbarkeitsproblemen in einem Kraftwerk basierend auf einem FIDIC Vertrag
- Federführende Beratung bei der erfolgreichen Abwehr einer Forderung des Betreibers in Höhe von über € 300 Mio. Rahmen eines Vertrags über die Planung, den Bau und den Betrieb von deutschen Offshore-Windparks
- Federführende Beratung eines EPC-Auftragnehmers in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten gegen den Eigentümer eines Schweizer Kernkraftwerks in Bezug auf die Erfüllung technischer Anforderungen, Verlängerungskosten und verschiedene Bauablaufstörungsansprüche
- Federführende Vertretung eines Subunternehmers bei der Verteidigung eines DAB-Verfahrens im Rahmen eines modifizierten FIDIC Yellow Book-Vertrags für ein Kernkraftwerk in Ungarn. Der Rechtsstreit betraf eine Forderung in Höhe von € 120 Mio. für Schadenersatz, zusätzliche Kosten und Folgeschäden für entgangenen Gewinn des Kraftwerks über mehrere Monate
- Mandatsführende Beratung des Generalunternehmerkonsortiums bei einem 200-Millionen-Euro Öl- und Gas Offshore-Projekt an der Westküste Senegals und Mauretaniens in Bezug auf Untertage- und Unterwasserarbeiten sowie den Bau eines Flüssiggas-Hub-Terminals, Ausarbeitung einer Klage wegen Verzügen und Bauablaufstörungen. Sicherung eines Vergleichs, mit den geforderten Abhilfemaßnahmen in Form von Fristverlängerung und Verlängerungskosten
- Co-Lead Counsel in mehr als 30 ICC-Schiedsverfahren mit einem Streitwert zwischen 2 und € 150 Millionen zu verschiedenen technischen Fragen (z. B. Rohrleitungen, Hoch- und Tiefbau, HVAC, physischer Schutz gegen terroristische Angriffe, Tunnel, Ersatzteile, Preiseskalation, Lizenzierungsfragen, Kontrollraum usw.) in KKW Neubauprojekt
- Beratung einer Gesellschaft in einem DIS Schiedsverfahren in Verbindung mit Arbeiten an einem Nuklearkraftwerk wegen behaupteter Bauablaufstörungen und Kostensteigerungen
- Beratung einer Gesellschaft in einem DIS Schiedsverfahren im Zusammenhang mit einem Dampferzeuger wegen behaupteter Verzugsschäden
- Beratung einer Gesellschaft in mehreren Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Mediation in Verbindung mit Verzug und Bauablaufstörungen bei der Errichtung einer Rauchgasentschwefelungsanlage für ein Kraftwerk
- Beratung einer Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren in Kuala Lumpur, Malaysia, unter KLCRA Regeln wegen Mängeln und Fehlern bei einem EPCM-Vertrag
- Beratung einer Gesellschaft in einem Schiedsverfahren in Qatar unter QICCA Regeln in einem Handelsrechtsstreit
- Projekt zur Verlängerung der Lebensdauer eines Kernkraftwerks in Schweden: Federführende Beratung eines Subunternehmers bei der Abwehr von Verzugsschäden und Ablehnung von Kosten für zusätzliche Arbeiten. Erstellung einer Forderung wegen Verzögerung und Störung in Höhe von € 80 Mio.
- Beratung einer Gesellschaft in einem DIS Schiedsverfahren bei einem Post M&A Streit betreffend ein Ingenieurbauprojekt
- Beratung einer Gesellschaft in Zusammenhang mit einer Havarie in einer Industrieanlage bezüglich straf- und zivilrechtlicher Fragen, Beratung in einem VIAG-Schiedsverfahren
- Beratung einer Gesellschaft in einer Serie von Gerichtsverfahren in Israel und entsprechendem ICC Verfahren in einem Handelsrechtsstreit
- Beratung einer Gesellschaft in einem DIS Schiedsverfahren in Verbindung mit einem Geothermie-Kraftwerk
- Beratung einer Gesellschaft bei Gerichtsverfahren / einstweiligen Verfügungen gegen die unberechtigte Ziehung von auf erstes Anfordern zahlbaren Bankgarantien in mehrfacher Millionenhöhe
- Beratung einer Gesellschaft in Deutschland im Zusammenhang mit einem Ad hoc Schiedsverfahren betreffend eines Schadenersatzanspruches wegen der verspäteten Errichtung eines Mautsystems
- Beratung einer Gesellschaft bei der Ausübung einer Option zum Verkauf von Anteilen an eine führende private TV Gruppe und prozessuale Durchsetzung durch einstweiligen Rechtsschutz
- Beratung einer Gesellschaft in einem Rechtsstreit gegen einen früheren Mitanteilseigner in einem Joint Venture wegen einer fehlgeschlagenen Sachkapitalerhöhung, Garantien und potentiellem Bilanzbetrug
- Beratung einer Gesellschaft bei Gerichtsverfahren / einstweiligem Rechtsschutz gegen die unberechtigte Ziehung einer Bankgarantie auf erstes Anfordern in Südafrika
- Beratung einer spezialisierten Logistikgesellschaft in der Recycling Industrie und ihrer Gesellschafter betreffend den Erwerb aller Anteile und in Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Schiedsgerichtsverfahren zu gesellschaftsrechtlichen und bilanzrechtlichen Fragen
- Beratung eines Finanzdienstleistungsunternehmens und seiner Tochtergesellschaft in der Leasing Industrie in einem Post M&A Streit
- Beratung eines globalen US-basierten Multi-Technologieunternehmens in einem Gerichtsverfahren in Zusammenhang mit der Kündigung eines Forschungs- und Entwicklungs-Joint Venture Agreements
- Beratung und gerichtliche Vertretung eines Dax-Unternehmens bezüglich der Lieferung einer mangelhaften Kern-Komponente für eine industrielle Großanlage
- Organisation und Beaufsichtigung der Abwehr von Produkthaftungsklagen weltweit für ein Dax-Unternehmen, inklusive Vorbereitung von Depositions und Document Productions etc. im Rahmen der Pretrial Discovery nach US-amerikanischem Recht)
- Beratung und Vertretung eines Unternehmens bei der Abwehr angeblicher produkthaftungsrechtlicher Ansprüche im Rahmen eines Massenverfahrens (über 100 Einzelverfahren)
- Abwehr von Ansprüchen aus einem Liefervertrag, außergerichtliche Beratung und Vertretung gegen ein in Osteuropa ansässiges Unternehmen, Risikoeinschätzung
- Außergerichtliche Beratung eines Unternehmens der Verpackungsindustrie im Zusammenhang mit der Lieferung vermeintlich fehlerhafter Produkte
- Beratung und Vertretung einer Stiftung in einem Schiedsgutachtenverfahren über die Festsetzung des Kaufpreises von Marken
- Beratung zu prozessualen Fragen bei der Insolvenz eines ausländischen Schuldners nach ausländischem Insolvenzrecht
Wir sind auf Industrie- und Energieanlagen sowie Infrastruktureinrichtungen spezialisiert.
- Mandatsführende Projektberatung des Generalunternehmers während aller Planungs-, Errichtungs- und Inbetriebsetzungsphasen des Kernkraftwerksneubauprojekts OL3 (> € 10 Milliarden) in Finnland, einschließlich der Verhandlung von mehreren Vergleichsvereinbarungen über mehrere hundert Millionen Euro und der Errichtung sowie der Vertretung des Mandanten vor einem Standing Dispute Board
- Neubau einer Industrie-Anlage zur Erzeugung von Vorprodukten für Batteriespeicher in Deutschland: Umfassende und federführende Beratung der Mandantin im Bereich Engineering Service, FEED, EPC / EPCM Vertrag etc. (Gegenstandswert > € 500 Mio.)
- Abhitzekessel (HRSG), Deutschland: Umfassende und federführende Beratung eines Anlagenbauunternehmens bei Werkvertrag und Subunternehmervertrag in der Tschechischen Republik (Gegenstandswert ca. € 65 Mio.)
- Waste to Energy Anlagen in Finnland, Spanien und Deutschland: Federführende Beratung bei Claims gegenüber Nachunternehmern insbesondere im Bereich Wasser-Dampfkreislauf, Montageproblemen, fehlerhaften Komponenten, Gewährleistung, LD’s etc.; gerichtliche Vertretung der Mandantin (Gegenstandswerte € 1 – 10 Mio.)
- Reinstraum- und Abluftanlage in UK, Beratung der Mandantin zu Claims und Gegenclaims wegen LD‘s und Bauablaufstörungen (Gegenstandswert > GBP 10 Mio.)
- Beratung eines Unternehmens wegen H1-Zertifikat nach Druckgeräte-RL
- KKW-Neubauprojekt Hinkley Point (UK): langfristiges Vertragsmanagement für einen Subunternehmer spezialisiert auf Rohrleitungen, Mechanik und Ventilation von Kraftwerken
- Beratung, sowohl mandatsführend als auch begleitend bei einer Vielzahl von Nukleartransporten (See und Schiene), wie zum Beispiel dem Transport von Brennelementen aus Japan zur Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague (Frankreich) und den frischen MOX Brennelemente nach Japan
- Green Hydrogen-Anlage: Umfassende Beratung der Mandantin bei diversen Service- und O&M-Verträgen
- Beratung eines Unternehmens bei Großschaden an Industriekesselanlage, Durchsetzung von Ansprüchen gegen Nachunternehmer und Versicherer
- Beratung diverser Unternehmen bei EPC, EPCM, Turnkey, FIDIC, NEC und anderen Modellverträgen bzw. individuellen Verträgen in Anlagenbau- und Infrastrukturprojekten weltweit, Entwurf und Verhandlung von Verträgen, Beratung bzgl. Claims und Gegenclaims, z.B. für Verzug, Bauablaufstörungen, Vertragsstrafen (LD’s), Zahlungs- und Leistungsproblemen, Garantien auf erstes Anfordern
- Beratung einer Gesellschaft im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bei vom Vertragspartner zu verantwortenden Bauablaufstörungen (Vertragsanpassung / Pflicht zur Leistungserbringung / Leistungsverweigerungsrecht)
- Umfassende Contract- und Claimsmanagement Beratung bei zahlreichen internationalen Tunnelbauprojekten (U-Bahn/Straße) in England, Frankreich, Australien, Singapur
- Beratung eines Werkunternehmers hinsichtlich seines Vergütungsanspruches für erbrachte Planungs- und Werkleistungen im Zusammenhang mit einem Biomasse-Kraftwerk
- Beratung in Bezug auf die Errichtung das Solarkraftwerks Kimberlina (Concentrated Solar Power, CSP) in USA
- Beratung eines Dax-Unternehmens zur Vertragsauslegung bei Unterbrechung der Lieferkette (force majeure)
- Beratung einer Gesellschaft in einem ICC Schiedsverfahren wegen behaupteter Mängel, Stillstände und Verfügbarkeitsprobleme in einem Kraftwerk basierend auf einem FIDIC-Vertrag
- Beratung einer Gesellschaft in einem DIS Schiedsverfahren in Verbindung mit Arbeiten an einem Nuklearkraftwerk wegen behaupteter Bauablaufstörungen und Kostensteigerungen
- Beratung einer Gesellschaft in einem DIS Schiedsverfahren im Zusammenhang mit einem Dampferzeuger wegen behaupteter Verzugsschäden
- Beratung einer Gesellschaft in mehreren Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Mediation in Verbindung mit Verzug und Bauablaufstörungen bei der Errichtung einer Rauchgasentschwefelungsanlage für ein Kraftwerk
- Beratung einer Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren in Kuala Lumpur, Malaysia, unter KLCRA Regeln wegen Mängeln und Fehlern bei einem EPCM-Vertrag
- Beratung einer Gesellschaft in Zusammenhang mit einer Havarie in einer Industrieanlage bezüglich straf- und zivilrechtlicher Fragen, Beratung in einem VIAG-Schiedsverfahren
- Beratung einer Gesellschaft in einem DIS Schiedsverfahren in Verbindung mit einem Geothermie-Kraftwerk
- Beratung einer Gesellschaft bei Gerichtsverfahren und einstweiligen Verfügungen gegen die unberechtigte Ziehung von auf erstes Anfordern zahlbaren Bankgarantien in mehrfacher Millionenhöhe
- Beratung einer Gesellschaft in Deutschland im Zusammenhang mit einem Ad hoc Schiedsverfahren betreffend einem Schadenersatzanspruch wegen der verspäteten Errichtung eines Mautsystems
- Beratung einer Gesellschaft bei Gerichtsverfahren / einstweiligem Rechtsschutz gegen die unberechtigte Ziehung einer Bankgarantie auf erstes Anfordern in Südafrika
Sachverhalt: Im Rahmen einer Prüfung der Konzernrevision fallen glatte Zahlungen in einer Größenordnung von insgesamt USD 250.000,00 an einen Berater in Middle East auf. Der Hintergrund ist unklar. Der Berater wurde lokal engagiert und keiner Third Party Due Diligence (TPDD) unterzogen. Das Management Ihrer Tochtergesellschaft verweist telefonisch auf vermeintlich wertvolle Unterstützung und sonstige “technische” Leistungen des Beraters bei der Erlangung eines bedeutenden Auftrags. Alles sei rechtmäßig, das Headquarter solle sich keine Gedanken machen.
Handlungsbedarf: Die Geschäftsleitung einer Kapital- und Personengesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, derartigen Verdachtsmomenten nachzugehen, diese sorgfältig aufzuklären und Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Sie muss außerdem im Rahmen ihrer Legalitätspflicht das Unternehmen so organisieren und beaufsichtigen, dass keine Gesetzesverstöße, wie etwa Schmiergeldzahlungen an Amtsträger eines Staates oder an Privatpersonen, erfolgen. Die Geschäftsleitung unterliegt einer Organisationspflicht. Sie muss eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichten, überwachen und unterhalten. Der hierfür erforderliche Umfang ist einzelfallabhängig. Maßgebliche Faktoren sind Art, Größe und Organisation des Unternehmens, die zu beachtenden Vorschriften, die geografische Präsenz sowie Verdachtsfälle aus der Vergangenheit (h.M. in Lit. und Rspr. LG München I, Urt. v. 10.12.2013 – 5 HK O 1387/10 “Siemens/Neubürger”).
In diesem Fallbeispiel ist bereits der Umstand alarmierend, dass keine TPDD Prüfung des Beraters stattfand – ein Hinweis auf Defizite im Compliance Management System. Solche oder vergleichbare Konstellationen erfordern in jedem Fall eine gründliche und rechtssichere Aufklärung. Unter Umständen müssen weitere Konsequenzen gezogen werden (z.B. personell und/oder Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Organen, siehe BGH, Urt. v. 21.04.1997 – II ZR 175/95 “ARAG/Garmenbeck”). Komplexe Verhandlungen mit D&O-Versicherern können sich anschließen.
Empfehlung: Sprechen Sie COMINDIS an. Wir verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung im Bereich Compliance. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses. Bei der erforderlichen Aufklärung des Sachverhalts, der Auswahl und Umsetzung notwendiger Maßnahmen sowie der Implementierung eines Compliance-Systems.
Sachverhalt: Sie haben im August 2021 einen EPC-Vertrag über den Bau einer Anlage in Deutschland abgeschlossen. Aufgrund des Krieges in der Ukraine seit 24. Februar 2022 und den daraus resultierenden Marktgegebenheiten kommt es zu erheblichen Claims ihrer Nachunternehmer wegen Preiserhöhungen von Material und Energie sowie Lieferverzögerungen in der Lieferkette. Die Preise für Materialien, die zum Bau der Anlage verwendet werden sollen, und die Energielieferpreise haben sich enorm erhöht. Sie möchten diese Preiserhöhungen und Verzüge nun bei Ihrem Kunden geltend machen.
Handlungsbedarf: Der Ukraine-Krieg führt zu Erhöhung von Preisen und Verzögerungen in vielen wirtschaftlichen Bereichen. Fraglich ist jedoch, ob dies zu einem Anspruch auf Anpassung des Vertrages führt. Zunächst sind vertragliche Anspruchsgrundlagen zu untersuchen. In Betracht kommen insbesondere Preisgleitklauseln oder Force-Majeure-Klauseln. Soweit vorhanden, sind diese Klauseln eingehend zu prüfen und vertragliche Rechte sind fristgerecht zu ergreifen. Ferner kann ein Fall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage vorliegen. Gemäß § 313 Absatz 1 BGB kann eine Anpassung des Vertrags verlangt werden, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsabschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt abgeschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wird die Geschäftsgrundlage eines Vertrags durch die bei Vertragsabschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände gebildet, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut. Der Krieg in der Ukraine kam im Jahr 2022 für viele überraschend. Doch handelt es sich bei den Preiskalkulationen um eine Geschäftsgrundlage im rechtlichen Sinn? Es stellt sich die Frage, in wessen Risikobereich diese Marktverwerfungen liegen? Hat die Vertragspartei, die die Leistung nicht erbringen kann, den Verzug zu vertreten? Ist eine Anpassung der Preise und des Terminplans vorzunehmen? Wie sind Preisgleitklauseln in den Vertrag wirksam einzubeziehen? Wie können Risiken vertraglich minimiert werden?
Empfehlung: COMINDIS ist Ihr verlässlicher Partner bei derartigen Fall-Konstellationen. Aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung im Bereich des internationalen Projektgeschäfts können wir Ihnen in solchen und ähnlichen Fällen zur Seite stehen. Wir haben langjährige Erfahrungen mit Claims und der Abwehr von Claims und unterstützen Sie gerne bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Sachverhalt: Bei einem Ihrer Anlagenbau-Projekte in Osteuropa droht der Kunde mit der Ziehung einer auf erstes Anfordern zahlbaren Performance Garantie. Als Grund gibt er angebliche Mängel der Anlage an. Der Kunde verweigert die Abnahme der Anlage, obgleich er diese seit Monaten beanstandungsfrei betreibt und offensichtlich keine schwerwiegenden Mängel vorhanden sind. Die Bank kontaktiert Sie und teilt mit, sie werde in drei Tagen den Bond in Höhe von € 15 Mio. an den Kunden auszahlen.
Handlungsbedarf: Dies kann rechtswidrig sein. Es gibt Fallgestaltungen, in denen die Ziehung eines first demand Bonds rechtsmissbräuchlich ist (“unfair calling”) (weitere Details in Decker Rechtshandbuch Anlagenbau, Hrsg. Bock/Zons, 2. Aufl. 2020, Kapitel V.7).
Empfehlung: Hier ist schnelles Handeln erforderlich! Um negative Konsequenzen für Ihr Unternehmen abzuwenden, sollten Sie uns umgehend ansprechen. In geeigneten Fällen nehmen wir einstweiligen Rechtsschutz für Sie in Anspruch. Lassen Sie sich von uns beraten.
Sachverhalt: Bei einem Ihrer Anlagenbauprojekte in Südamerika mit einem Vertragspreis von € 55 Mio. gibt es erhebliche Bauablaufstörungen und es kommt zu einer Kostenüberschreitung in Höhe von € 10 Mio. Darüber hinaus macht Sie Ihr Kunde als Contractor für einen Verzug verantwortlich, obwohl er selbst wesentliche Mitwirkungsleistungen im Bauablauf nicht erbracht hat (z. B. die Freigabe von Engineering Dokumenten). Er will die LD’s (liquidated damages) in Höhe von 0,2% des Vertragspreises pro Tag bis zu einer Höhe von 15 % des Vertragspreises geltend machen. Er droht die Zahlungen einzustellen.
Handlungsbedarf: Wie in jedem Anlagenbauprojekt sind eine sorgfältige Analyse des Sachverhalts und rechtliche Prüfung erforderlich. Wer hat was, wann verursacht? Wie sind die Störungen und unterlassenen Mitwirkungsleistungen dokumentiert? Sind sie gegenüber dem Kunden notifiziert worden oder kann dies ggf. nachgeholt werden?
Ferner sind die Streitschlichtungsmechanismen zu beachten. Gibt es ein projektbegleitendes oder ad hoc zu bildendes Dispute Adjudication Board, das angerufen werden kann? Dies kommt in der Regel zu schnelleren und kostengünstigeren Entscheidungen.
Empfehlung: Sprechen Sie COMINDIS an. Wir verfügen über jahrelange Praxiserfahrung bei Bauablaufstörungen sowie der Abwehr und Durchsetzung daraus resultierender Claims vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren und unter Anwendung anderer Streitbeilegungsmechanismen.
Sachverhalt: Ihr Vertrieb schlägt Ihnen ein neues Projekt in Benelux vor. Die Vertragsbedingungen sehen einen engen Zeitplan und erhebliche LD’s (liquidated damages) vor. Auf Ihre Frage, welche Vorkehrungen für COVID-19 bedingte Verzögerungen getroffen worden seien, verweist Ihr Vertrieb auf die Force Majeure Klausel. Diese solle doch solche Umstände regeln, die keine der beiden Parteien zu vertreten habe.
Handlungsbedarf: Ist das zutreffend? Wäre es also ratsam das Projekt zu genehmigen? Die Beantwortung dieser Fragen verlangt eine eingehende Prüfung der Force Majeure Klausel. Viele Klauseln enthalten enumerative (also abschließende) Aufzählungen von Force Majeure Ereignissen. Wird eine Pandemie dort nicht genannt, könnte diese auch nicht als Force majeure Ereignis zu bewerten sein. Zudem enthalten die meisten Force Majeure Klauseln ein Element der Vorhersehbarkeit. Dies bedeutet, dass nur Umstände, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, als Force Majeure Ereignisse zu bewerten sind. Hier ist größte Vorsicht geboten! In vielen Ländern sind COVID-19 bedingte Einschränkungen erfolgt. Auch in Benelux ist eine zweite Welle von Corona-Infektionen mit entsprechender Einschränkung des öffentlichen Lebens festzustellen. Greift die vorgesehene Force Majeure Klausel auch vor diesem Hintergrund?
Empfehlung: Sprechen Sie uns an. Wir verfügen über jahrelange Praxiserfahrungen mit den gängigen Klauseln im Anlagenbaurecht und anderen Projektverträgen.
Publikationen
In unsere Fachgebieten publizieren wir wissenschaftlich und halten Vorträge.
- Rechtshandbuch Anlagenbau, Kapitel „Sicherheiten“, Herausgeber Bock/Zons, C.H. Beck Verlag, 2. Aufl. 2020, Dr. Eric Decker
- Vertragsbuch Privates Baurecht, Kapitel „Der Internationale Konsortialvertrag“, Herausgeber Roquette/Schweiger, C.H. Beck Verlag, 3. Aufl. 2020, Dr. Eric Decker
- Das Europäische Missbrauchsverbot im Verhältnis zu den Immaterialgüterrechten, Dissertation, Dresden, 2001, Bd. 1 der Schriftenreihe des Instituts für Technik- und Umweltrecht, Dr. Eric Decker
- Wirtschaftlichkeitsgebot und Vertragsarzt im Strafrecht: Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Arzneimittelversorgung, Dissertation, Springer Verlag, Göttingen 2013, Dr. Ingo Kühl
- Geothermie – Erwacht der schlafende Riese?, EnK-Aktuell 2024, 10338, Dr. Eric Decker und Dr. Ingo Kühl
- Repowering – Modernisierung von Windenergie-Anlagen im Fokus, EnK-Aktuell 2023, 010167, Dr. Eric Decker und Niclas Grabowski
- Enteignung beweglicher Sachen im Energiesektor und Zugang zu Unterlagen zur Sicherung der Energieversorgung – weiterer Gesetzentwurf zur Änderung des EnSiG, EnK-Aktuell 2022, 01105, Dr. Ingo Kühl und Marie Wittrock
- Wie „grün“ mus „grüner Wasserstoff “ sein? – Neueste Entwicklungen auf dem Gebiet der Klassifizierung, EnK-Aktuell 2022, 01088, Dr. Eric Decker und Arnulf Mallmann
- Das neue beschleunigte Verfahren der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, SchiedsVZ 2019, 75 ff., Dr. Eric Decker
- Rechtliche Aspekte des Handels mit Emissionszertifikaten, emw 2004, 6 ff., Dr. Eric Decker mit Dr. Meyer-Lindemann
- Preismissbrauchskontrolle über Wasserversorgungsunternehmen, in: WuW, Wirtschaft und Wettbewerb 1999, 967 ff., Dr. Eric Decker
- Wirtschaftssanktionen im Schiedsverfahren, Vortrag auf den 20. Petersberger Schiedstagen, Schloß Petersberg, CH Beck und Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), 24.02.2024, Dr. Eric Decker
- Rechtliche Fragestellungen bei Local Content – Einordnung, Herausforderungen und Lösungen, Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA), 30.11.2023, Dr. Eric Decker und Dr. Ingo Kühl
- Projekte im Konsortium oder Joint Venture erfolgreich abwickeln, VAIS Seminar, 24.11.2023, Dr. Eric Decker und Nils Brammer, General Counsel Standardkessel Baumgarte GmbH
- Sicherheiten in Zeiten der Lieferkrise – Garantien, Exportkreditsicherung und Letter of Credits, VAIS Seminar, 26.09.2023, Dr. Eric Decker und Dr. Ingo Kühl
- Wasserstoff-Projekte – Vertragliche Chancen und Risiken managen, Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA), Runder Tisch Contractmanagement und Anlagenbaurecht 2022, 08.12.2022, Dr. Eric Decker und Dr. Ingo Kühl
- Projekterfolg & Projektalltag – Oft unerkannte Potenziale in der Abwicklung, VAIS-Praktikerpodium, Dr. Eric Decker und Robert Aloys Werth 09.12.2022
- Projekterfolg beginnt vor dem Projektstart, VAIS-Praktikerpodium Internationales Projektgeschäft, Dr. Eric Decker und Robert Aloys Werth, 28.10.2022
- Wasserstoff-Projekte erfolgreich umsetzen, VAIS Verband für Anlagentechnik und Industrie Service e.V., 01.09.2022, Dr. Eric Decker und Dr. Ingo Kühl
- Verbandssanktionenrecht – Aus dem Blickwinkel Litigation ein Paradigmenwechsel?, BuJ Fachgruppe Dispute Resolution, 2021, Dr. Eric Decker
- Der Cyber-Versicherungsprozess aus Sicht des Risikomanagers und des CIO, EUROFORUM Cyber 2020, Dr. Eric Decker mit Helge-Karsten Lauterbach
- Cyber Marktsituation – ein Blick in die Zukunft, Paneldiskussion, EUROFORUM Cyber 2020, Dr. Eric Decker
- D&O Markt für Fortgeschrittene, Paneldiskussion, EUROFORUM Haftpflicht 2020, Dr. Eric Decker
- The user’s perspective: Enforcement of EA decisions & awards resulting from expedited proceedings of presentation, Paneldiskussion, AIJA 2020, Dr. Eric Decker
- Verbandssanktionenrecht – Notwendiger Paradigmenwechsel oder Irrweg?, Deutscher Anwaltverein, ARGE Int. Baurecht 2020, Dr. Eric Decker
- Trends und Risiken im Anlagenbau, Deutscher Anwaltverein, ARGE Int. Baurecht 2019, Dr. Eric Decker
- Securities, Module 2 Financial Basics for Commercial Management, Dozent im Masterstudiengang der Dresden International University Contract & Claimsmanagement, 2017, Dr. Eric Decker
- Trends und Anwenderprobleme von neuen Schiedsordnungen – ein Praxiseinblick, Dr. Eric Decker mit Jan K. Schäfer, 8. Runder Tisch Claims- und Contractmanagement VDMA Arbeitsgemeinschaft Großanlagenbau
- Sicherheiten im internationalen Anlagenbau aus Praktikersicht, Deutscher Anwaltverein, ARGE Int. Baurecht 2016, Dr. Eric Decker