Massive Ausweitung des Straftatbestandes der Geldwäsche – vom Enumerationsprinzip zum „all-crimes-approach“

Dem Bundestag liegt aktuell der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vor, den die Bundesregierung am 09.11.2020 übermittelt hat. Beschließt der Bundestag das Gesetz, bedeutet dies einen Paradigmenwechsel in der strafrechtlichen Geldwäschebekämpfung. Denn das Reformgesetz zielt insbesondere darauf ab, das seit 1992 etablierte Enumerationsprinzip zur Bestimmung der tauglichen Geldwäschevortaten durch einen […]